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BGH, 25.03.1954 - IV ZR 211/53 |
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- BGH, 23.04.1951 - IV ZR 154/50
Willkürliche Ehezerrüttung
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - IV ZR 211/53
Diese gegen ihn sprechende Wahrscheinlichkeit habe der Ehegatte zu entkräften (ebenso RGZ 163, 244 [246]; 166, 209 [212]; BGHZ 2, 68 [71], 255 [259]). - RG, 08.03.1941 - IV 314/40
Zur Beachtlichkeit des Widerspruchs nach § 55 Abs. 2 EheG.
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - IV ZR 211/53
Diese gegen ihn sprechende Wahrscheinlichkeit habe der Ehegatte zu entkräften (ebenso RGZ 163, 244 [246]; 166, 209 [212]; BGHZ 2, 68 [71], 255 [259]). - RG, 11.07.1940 - IV 835/39
1. Ist die Vorschrift des § 49 Satz 2 EheG. auf den Ehebruch anwendbar? 2. Welche …
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - IV ZR 211/53
Das Reichsgericht hat ausgesprochen, bloße Unterstellungen bildeten wenigstens in der Regel keine geeignete Grundlage für die Abwägung des beiderseitigen Verschuldens, wenn es sich um die Feststellung der überwiegenden Schuld, nach § 52 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 3 EheG (§ 60 EheG 1938) handele; eine zutreffende Abwägung sei vielmehr erst dann möglich, wenn das Maß des beiderseitigen Verschuldens feststehe (RGZ 164, 270 [273])Entsprechendes muß gelten, wenn die Abwägung des beiderseitigen Verschuldens im Rahmen des § 48 Abs. 2 EheG erfolgt (so auch Hoffmann-Stephan EheG § 48 Anm. 4 B).
- RG, 16.03.1940 - IV 633/39
Welche Anforderungen sind bei der Scheidungsklage aus § 55 EheG. an den Beweis …
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - IV ZR 211/53
Diese gegen ihn sprechende Wahrscheinlichkeit habe der Ehegatte zu entkräften (ebenso RGZ 163, 244 [246]; 166, 209 [212]; BGHZ 2, 68 [71], 255 [259]). - BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50
Ehescheidung bei Widerspruch
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - IV ZR 211/53
War die eheliche Gesinnung bei dem Kläger endgültig zerstört, so war die Ehe unheilbar zerrüttet, wenn auch die Beklagte an ihr festhielt (BGHZ 1, 87 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50] [93]; 4, 186 [192]). - BGH, 20.12.1951 - IV ZR 24/51
Trennung der Ehegatten
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - IV ZR 211/53
Der erkennende Senat hat bereits ausgesprochen, daß die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft, wie sie § 48 Abs. 1 EheG voraussetzt, ein von dem Beweggrund und Zweck der Trennung unabhängiger äusserer Tatbestand ist, der allerdings nur vorliegt, wenn mindestens einer der Ehegatten auch den Willen hat, mit dem anderen nicht mehr zusammenzuleben (BGHZ 4, 279 [280, 281]). - BGH, 13.12.1951 - IV ZR 44/51
Schwere Eheverfehlung. Zerrüttung
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - IV ZR 211/53
War die eheliche Gesinnung bei dem Kläger endgültig zerstört, so war die Ehe unheilbar zerrüttet, wenn auch die Beklagte an ihr festhielt (BGHZ 1, 87 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50] [93]; 4, 186 [192]). - RG, 19.10.1937 - II 59/37
1. Muß der Kläger und Berufungsbeklagte, der im ersten Rechtszug obgesiegt hat, …
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - IV ZR 211/53
Da die Beklagte die Widerklage in dem gleichen Schriftsatz begründet hat, war damit allen Erfordernissen der selbständigen Anschlussberufung genügt (§ 522 a ZPO; RGZ 142, 307 [311]; 156, 291 [295]; Stein-Jonas-Schönke § 522 a Anm. II 1 b). - BGH, 18.03.1954 - IV ZR 213/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - IV ZR 211/53
Hat er den ihm obliegenden Beweis in diesem Sinne geführt, so ist es Sache des Gegners, den Wahrscheinlichkeitsbeweis durch den Beweis der von Ihm behaupteten positiven Tatsachen zu entkräften (Urteil vom 18. März 1954 - IV ZR 213/53). - RG, 28.11.1933 - II 218/33
1. Bedarf es zur Begründung einer wechselmäßigen Verpflichtung aus einem …
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - IV ZR 211/53
Da die Beklagte die Widerklage in dem gleichen Schriftsatz begründet hat, war damit allen Erfordernissen der selbständigen Anschlussberufung genügt (§ 522 a ZPO; RGZ 142, 307 [311]; 156, 291 [295]; Stein-Jonas-Schönke § 522 a Anm. II 1 b).
- BGH, 18.04.1956 - IV ZR 206/55
Rechtsmittel
Wie der Senat mehrfach, insbesondere in der Entscheidung vom 25. März 1954 - IV ZR 211/53, LM Nr. 22 zu § 48 Abs. 2 EheG (Bl. 801 R) - ausgeführt hat, muß grundsätzlich der der Scheidung widersprechende Ehegatte die Berechtigung seines Widerspruchs nachweisen, so daß es zu seinen Lasten geht, wenn sich der Sachverhalt nicht aufklären läßt. - BGH, 13.12.1954 - IV ZR 182/54
Rechtsmittel
Die Beweislastverteilung, von der das Berufungsgericht bei diesen Ausführungen ausgegangen ist, entspricht den Grundsätzen, die auch der erkennende Senat hierzu im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts ständig angewandt und neuerdings in seiner Entscheidung vom 25. März 1954 - IV ZR 211/53, abgedruckt in der Fam.RZeitschrift 1954, 172 näher erläutert hat (vgl. im übrigen RG 166, 212; BGHZ 2, 255). - BGH, 22.04.1954 - IV ZR 201/53
Rechtsmittel
Dieser Satz kann freilich, wie der Senat in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 25. März 1954 (IV ZR 211/53) ausgesprochen hat, nicht ohne weiteres angewendet werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass die Ehe bereits in dem Zeitpunkt, in dem der klagende Ehegatte die Trennung vollzog, unheilbar zerrüttet war.